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Patiententransport: Kosten und Krankenkasse

Wer zahlt was, wann braucht es eine Verordnung und warum deckt die Grundversicherung nur die Hälfte? Die wichtigsten Regeln in verständlichem Deutsch.

Das Wichtigste in Kürze

Bei medizinisch notwendigen Krankentransporten beteiligt sich die obligatorische Krankenpflege­versicherung in der Regel mit 50 Prozent der Kosten, begrenzt auf einen jährlichen Höchstbetrag. Voraussetzung ist meist eine ärztliche Verordnung. Was darüber hinausgeht, trägt eine Zusatzversicherung oder der Patient selbst. Rettungseinsätze und Rücktransporte aus dem Ausland folgen eigenen Regeln.

  • Grundversicherung: rund 50 Prozent, mit jährlichem Höchstbetrag
  • Ärztliche Verordnung ist in der Regel Voraussetzung
  • Zusatzversicherungen decken häufig deutlich mehr ab
  • Rücktransporte aus dem Ausland laufen über die Reiseversicherung
Mitarbeiter von Mobimed begleitet einen Patienten beim Einsteigen
Begleitung gehört zur Leistung — und ist einer der Gründe, warum Krankenkassen den medizinischen Transport anders behandeln als eine Taxifahrt.

Diese Seite fasst die übliche Praxis zusammen und ersetzt keine verbindliche Auskunft. Massgebend ist immer Ihre Police. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Krankenkasse nach — ein Anruf vor der Fahrt erspart Diskussionen danach.

Transport oder Rettung? Der Unterschied entscheidet über die Deckung

Versicherungen unterscheiden streng zwischen zwei Situationen. Ein Krankentransport befördert einen medizinisch stabilen Patienten — zu einer Untersuchung, in die Reha, von einer Klinik in die andere oder nach Hause. Eine Rettung ist ein Notfalleinsatz, bei dem unterwegs medizinisch versorgt wird.

Mobimed führt Krankentransporte durch, keine Rettungen. Das ist keine Einschränkung, sondern eine klare Aufgabenteilung: Wir fahren Patienten, deren Zustand stabil ist. Wo Vitalfunktionen unterwegs aufrechterhalten werden müssen, ist die Ambulanz zuständig — im Notfall wählen Sie die 144.

Welche Transportart passt zu welcher Situation?

Die passende Transportart richtet sich nach dem Gesundheitszustand — nicht nach dem Preis. Eine falsch gewählte Fahrt belastet den Patienten unnötig.

TransportartGeeignet fürBelastung für den PatientenBegleitung
LiegendtransportImmobilität, Zustand nach Operation, starke SchmerzenSehr geringZweiter Transporthelfer immer dabei
RollstuhltransportGehunfähigkeit, eingeschränkte BelastbarkeitGeringFahrpersonal, Begleitperson gratis
SitzendtransportMedizinisch stabile Patienten mit HilfebedarfMittelFahrpersonal, Begleitperson gratis
Taxi oder private FahrtVoll mobile Personen ohne HilfebedarfHoch, keine UnterstützungKeine

So gehen Sie vor

1. Lassen Sie die Notwendigkeit ärztlich bestätigen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hält fest, dass der Transport medizinisch nötig ist und welche Transportart angezeigt ist.

2. Klären Sie die Deckung mit Ihrer Krankenkasse. Fragen Sie konkret nach dem jährlichen Höchstbetrag und danach, was Ihre Zusatzversicherung zusätzlich übernimmt.

3. Bestellen Sie den Transport. Online über unser Formular oder telefonisch unter 0800 670 670. Wir nennen Ihnen den Preis vorab.

4. Reichen Sie die Rechnung ein. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Institutionen rechnen wir auf Wunsch über Kostenstelle und Fallnummer ab.

Antworten

Häufige Fragen zu Kosten und Kostenübernahme

Wer zahlt einen Patiententransport in der Schweiz?

Bei medizinisch notwendigen Transporten beteiligt sich die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) in der Regel mit 50 Prozent der Kosten, begrenzt auf einen jährlichen Höchstbetrag. Den Rest trägt der Patient oder eine Zusatzversicherung. Voraussetzung ist meist eine ärztliche Verordnung.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

Für eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse in der Regel ja. Die Verordnung hält fest, dass der Transport medizinisch notwendig ist und eine andere Beförderung nicht zumutbar wäre. Ohne Verordnung können Sie den Transport trotzdem privat buchen — dann tragen Sie die Kosten selbst.

Was ist der Unterschied zwischen Transport und Rettung?

Ein Transport befördert einen medizinisch stabilen Patienten zu einem Termin, in ein Spital oder nach Hause. Eine Rettung ist ein Notfalleinsatz mit medizinischer Versorgung während der Fahrt. Beide werden von der Krankenkasse unterschiedlich behandelt — Rettungen sind in der Regel besser gedeckt.

Zahlt die Krankenkasse Dialysefahrten?

Dialysefahrten gelten in der Regel als medizinisch notwendige Transporte und fallen damit unter dieselbe Beteiligungsregel. Weil sie sich mehrmals wöchentlich wiederholen, ist der jährliche Höchstbetrag hier allerdings rasch ausgeschöpft. Klären Sie vor Beginn ab, wie Ihre Versicherung damit umgeht.

Übernimmt die Krankenkasse einen Rücktransport aus dem Ausland?

Die Grundversicherung deckt Rücktransporte aus dem Ausland in der Regel nicht. Übernommen werden sie meist von einer Reiseversicherung, einer Zusatzversicherung oder einer Schutzorganisation. Klären Sie das ab, bevor Sie einen Rücktransport organisieren.

Was kostet ein Patiententransport bei Mobimed?

Der Preis hängt von Transportart, Distanz und Begleitaufwand ab. Rufen Sie uns unter 0800 670 670 an — Sie erhalten eine konkrete Auskunft, bevor Sie bestellen. Begleitpersonen fahren immer kostenlos mit.

Auftrag erteilen

Transport bestellen — online in drei Schritten

Termin, Auftraggeber, Patientenangaben. Dauert keine fünf Minuten, und Sie bekommen eine Bestätigung mit Referenznummer. Lieber telefonisch? Auch gut.

IVR/IAS Quality Recognition — Approved Medical Transport, Qualitätssiegel für Mobimed Patiententransport
Geprüft, nicht behauptet

Der erste IVR-anerkannte Patiententransport der Nordwestschweiz

Die Anerkennung durch den Interverband für Rettungswesen (IVR/IAS) ist keine Selbstauskunft, sondern das Ergebnis einer externen Prüfung von Fahrzeugen, Ausrüstung, Ausbildung und Abläufen. Mobimed hat sie als erster Patiententransportdienstleister der Nordwestschweiz erhalten — und trägt sie bis heute.

Zertifikat im IVR-Register prüfen
Von Krankenkassen anerkanntUnsere Transporte werden von den Schweizer Krankenversicherern als medizinische Transporte anerkannt.
Spitäler vertrauen unsKantonsspital Baselland Liestal · Bruderholzspital · Spital Laufen · Stiftung Alters- & Pflegeheime Binningen
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